Das Sozialrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet. Es greift in alle Bereiche des Lebens ein und regelt die Vorsorge unterschiedlicher Stadien im Leben (Alter, Krankheit, Arbeitsunfall, u.m.). Die Anwaltskanzlei Posiege und Scholz vertritt Sie unter anderem im Arbeitslosen- und Schwerbehindertenrecht, in Rechtsfragen zur Unfall- und Rentenversicherung, sowie im Bereich der Sozialhilfe. Die rechtliche Vertretung besteht im wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat. Wir bieten Ihnen eine Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht zu folgenden Rechtsfragen:
- Rentenversicherungsrecht (Rehabilitation, Erwerbsunfähigkeitsrente)
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Berufsunfähigkeitsrente)
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitslosengeld und Hartz4 (Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Sanktion, Eingliederungsvereinbarung, Mehrbedarf)
- Krankenversicherungsrecht (z.B. Krankengeld)
- Schwerbehinderung (Feststellung und Erhöhung des Grades der Behinderung)
Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen Sozialrecht und Arbeitsrecht können Sie sich auf Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht verlassen:
Rechtsanwalt
Heiko Posiege
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
03461 34 19 14
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